Der Grüne Pass soll unser Leben einen weiteren Schritt Richtung Freiheit führen. Er gilt europaweit* und soll als eine Art Eintrittskarte zu Veranstaltungen, Restaurants, Fitness-Studios, Friseursalons, etc. dienen. Zusätzlich erleichtert er Grenzüberschreitungen.

Wer die 3G-Regel befolgt – das heißt, geimpft, getestet oder genesen ist – bekommt den Grünen Pass.

IMPFEN

Wenn Sie Ihre Impfung bei Permedio bekommen, dann erhalten Sie Ihr Impfzertifikat sofort von uns ausgehändigt und haben damit Ihren Grünen Pass schon in der Tasche.

Sollte Ihre Impfung schon länger zurückliegen, dann bekommen Sie Ihr Impfzertifikat außerdem…

… in allen Apotheken 
… bei den ELGA-Ombudsstellen 
… bei den Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse 
… Online: Loggen Sie sich dafür in Ihrem Gesundheitsportal ein.
Dazu benötigen Sie Ihre Handysignatur. Wenn Sie noch keine Handysignatur besitzen, können Sie diese hier beantragen. Nach erfolgreichem Login kommen Sie sofort zu Ihrem grünen Pass, wo Sie Ihr Impfzertifikat abrufen können. 

Gültigkeit: Bei zwei notwendigen Teilimpfungen (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) gilt das Impfzertifikat ab dem 2. Impftermin, bei Janssen/Johnson&Johnson gilt das Impfzertifikat ab dem 22. Tag nach dem Impftermin.
Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat ab dem Impftermin.

TESTEN

Wenn Sie in unser Testzentrum kommen oder bei einem unserer Kooperationspartner getestet werden, dann erhalten Sie einige Minuten nach Ihrem Permedio Ergebnisbefund automatisch Ihr Testzertifikat und somit auch Ihren Grünen Pass.  (Das offizielle Impfzertifikat können Sie ebenfalls im Cockpit abrufen.) Die Gültigkeit dieser Testzertifikate ist abhängig von der Art des Tests und vom jeweiligen Bundesland.

*GÜLTIGE NACHWEISE, DIE (NOCH) NICHT IM GRÜNEN PASS ERFASST SIND

Der Grüne Pass gilt grundsätzlich europaweit, dennoch gibt es noch unterschiedliche bzw. nicht geregelte Fälle.

Unter anderem sind neutralisierende Antikörper derzeit noch nicht europaweit für die Eintragung im Grünen Pass vorgesehen. In Österreich gelten unsere Befunde aber weiterhin als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel für 3 Monate.